Ausgangslage:
Der Kanton Zürich erteilt ausländischen Arbeitskräften auf Gesuch eine Arbeitsbewilligung, wobei die Bewilligungspflicht der Regulierung des Arbeitsmarktes dient. Jährlich werden den kantonalen Behörden rund 10'000 Gesuche im Arbeitsbereich gestellt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit prüft die Arbeitsbewilligungsgesuche und leitet diese anschliessend an das Migrationsamt weiter. Dieses klärt allfällige Gründe ab, die dem Aufenthalt der betreffenden Person in der Schweiz entgegenstehen. Arbeitsbewilligungen für Personen aus Ländern des zweiten Kreises bedürfen zusätzlich einer Genehmigung durch das Bundesamt für Ausländerfragen. Der Kanton vollzieht dabei Bundesrecht.
Zum aktuellen Zeitpunkt werden die Gesuche schriftlich eingereicht, weil für das Verfahren eine Unterschrift notwendig ist. Zusätzlich zum Antragsformular müssen weitere Unterlagen, unter anderem auch Originaldokumente, an die kantonalen Behörden eingereicht werden. Durch die Mitwirkung zweier Direktionen am Bewilligungsprozess bzw. durch die räumliche Trennung der am Verfahren beteiligten Verwaltungseinheiten müssen grosse Aktenmengen physisch verschoben werden.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat in seinen Legislaturschwerpunkten 1999 - 2003 unter anderem die wirtschaftspolitische Zielsetzung formuliert, die Attraktivität des Wirtschaftsraums Zürich weiter zu stärken. Als eine von verschiedenen Massnahmen sollen international operierende Unternehmen erhalten und neu angesiedelt werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Verfügbarkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte gerichtet und damit verbunden auf möglichst einfache und schnelle Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte gerichtet werden.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im weiteren im Jahr 2000 das Projekt E-Government gestartet. Dieses Projekt zielt auf eine Verbesserung des Service Public, eine Beschleunigung von Verfahren und Abläufen, die Schaffung eines modernen und zukunftsorientierten Images für den Kanton Zürich sowie eine Verringerung der Distanz des Kantons Zürich zu ihren Kundinnen und Kunden innerhalb und ausserhalb der öffentlichen Verwaltung.
Zielsetzung:
Vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzungen des Regierungsrats hat die Wirtschaftsförderung des Kantons Zürich Anfang 2002 das Projekt "e-WorkPermits" (eWP) ausgelöst. Mit eWP wird ein möglichst grosser Nutzen für die Kunden angestrebt, mit folgender Leitidee:
"Ihr elektronischer Schalter für Arbeitsbewilligungen:
Schnell, einfach und rund um die Uhr geöffnet."
Dabei stehen folgende Zielsetzungen im Vordergrund:
- eWP soll einen wesentlichen Beitrag leisten zur Förderung der Standortattraktivität des Kantons Zürich ("Mit 10 Klicks in Zürich arbeiten").
- Die Bewilligungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden, verbunden mit einer administrativen Entlastung von grossen Unternehmen und KMU.
- Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sollen die Bewilligungsverfahren optimal unterstützen und vereinfachen (E-Government).
- Einbettung von eWP in die bestehende IT-Infrastruktur und E-Government-Systemlandschaft des Kantons Zürich.
- Optimale Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von eWP.