Prozessorganisation:
Offiziell bestehen keine (eindeutig) definierten Kernprozesse. Für dieses Praxisbeispiel wird daher in Anlehnung an die strategische Ausrichtung und die Arbeit von Marcel Luginbühl von folgender Prozessorganisation ausgegangen:
Abbildung 3: Prozessorganisation IGE
Die Kernprozesse sind nach Produktegruppen segmentiert, wodurch Doppelspurigkeiten entstehen, da für die verschiedenen Produktegruppen z.T. gleiche oder ähnliche Teilprozesse bestehen. Die strategische Ausrichtung, die gesetzlichen Grundlagen und die Komplexität der einzelnen Produktegruppen sind aber so spezifisch, dass sich diese horizontale Segmentierung aufdrängt. Dennoch wäre z.B. bei der Entwicklung von Applikationen zu prüfen, ob diese nicht für alle drei Kernprozesse gebraucht werden können. Die Kompetenzzentren bestehen aus den zwei Bereichen Recht und Internationales. Die Unterstützungsprozesse beinhalten den Stab und die Ressourcen.
Kernprozess Marke:
Der Kernprozess Marke besteht aus einem Führungsprozess, vier Teilprozessen und einem Unterstützungsprozess: Die Teilprozesse sind die Informationsbeschaffung, die Markenprüfung, die Publikation und das Widerspruchsverfahren. Die Unterstützungsprozesse
beinhalten u.a. auch die Markenadministration.
Abbildung 4: Übersicht Prozess Marken
Teilprozess Markenprüfung:
Aus der Prozesslandkarte wird ersichtlich, dass der Teilprozess Markenprüfung durch einen Antrag seitens eines Kunden ausgelöst wird. Dieser Antrag wird anschliessend einer Eingangsprüfung unterzogen: Es wird kontrolliert, ob ein Antrag einen Hinterleger, eine Ware bzw. Dienstleistung und eine Marke selbst beinhaltet. Trifft dies zu, wird eine Hinterlegungsbescheinigung (inklusive Rechnung für die Hinterlegungsgebühr) ausgestellt. Danach erfolgt die formelle und materielle Prüfung und der Entscheid, ob eine Marke eintragungsfähig ist. Der Prozess läuft in der Praxis allerdings nicht so linear ab, wie er hier dargestellt ist, sondern viel iterativer. Beim positiven Entscheid wird die Marke ins nationale Register eingetragen, dem Gesuchssteller wird eine Eintragungs-Bescheinigung zugestellt. Der Markeneintrag wird im Teilprozess der Publikation veröffentlicht.
Abbildung 5: Teilprozess Markenprüfung