MOFIS - das Motorfahrzeuginformationssystem der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle (EFKO)

01. März 2004



MOFIS ist das Motorfahrzeuginformationssystem der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle (EFKO), welches vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein geführt wird. Das automatisierte Fahrzeug­ und Fahrzeughalterregister (MOFIS) enthält alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zugelassen Fahrzeuge sowie die zur Identifikation nötigen Halterdaten. Seit Oktober 2003 wird parallel zur alten MOFIS-Datenbank ein neues System betrieben, das nun aus einer Halter-, einer Schilder- sowie einer Fahrzeugdatenbank besteht. Dadurch kann eine redundante Datenhaltung vermieden werden. Eine weitere Neuerung stellt die Erfassung des Fahrzeuges dar, welche nun schon bei der Verzollung beim Importeur geschieht. Im weiteren sind verschiedene Schnittstellen wie z.B. zum RIPOL, OZD, CLS eVn etc. vorgesehen.


1. Einleitung

Bereits 1945 wurde im Artikel 77 des damaligen Motorfahrzeuggesetzes festgehalten, dass die Generalstabsabteilung des EMD eine zentrale Kontrolle über die Motorfahrzeuge und Anhänger führt. Dieser Artikel 77 entstand aus dem Bedürfnis heraus, dass im Kriegsfalle eine Möglichkeit bestehen müsse, zivile Fahrzeuge zu requirieren. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle (EFKO) gegründet.

Bis 1980 wurde der gesamte Fahrzeugbestand auf Karteikarten geführt und nachgetragen. Dieser aufwändigen Arbeit entsprechend umfasste damals die EFKO über 60 MitarbeiterInnen. Mit der Einführung der Informatiklösung MOFIS ging der Bestand dann rapide zurück. Heute sind noch rund ein Dutzend Personen mit dem Fahrzeugwesen beschäftigt.

Da sich die Nutzung der Datenbank immer mehr von der militärischen auf die zivile Seite verlagerte – heute wird sie nur noch zu ca. 5% militärisch genutzt – wurde per 1.1.2004 die EFKO aus der UG Logistik (VBS) in das Bundesamt für Strassen (ASTRA) umgelagert. Dort werden auch das Fahrberrechtigungsregister (FABER), die Typengenehmigungsdaten (TARGA) sowie die Administrativmassnahmen (ADMAS) verwaltet. Damit sind alle strassenverkehrsamtlich relevanten Daten am gleichen Ort zusammengeasst. In der Datenbank sind gegenwärtig rund 13,5 Millionen Fahrzeuge gespeichert. Davon sind rund 4,2 Millionen immatrikuliert.


2. Gesetzliche Grundlagen

Artikel 104a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschreibt ausführlich Aufgaben und Zuständigkeiten bezüglich des Registers:

Absatz 1: Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ein automatisiertes Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS).

Absatz 2: Das Register dient zur Erfüllung folgender gesetzlicher Aufgaben:

a. Kontrolle der Verkehrszulassung, Fahrzeugversicherung, Verzollung und Versteuerung nach Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 1996;

b. Erstellung der Fahrzeugstatistik;

c. Identifikation des Halters und Fahndung;

d. Belegung und Einmietung der Fahrzeuge für die Armee, den Zivilschutz und die wirtschaftliche Landesversorgung.

Absatz 3: Im Register sind alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gegenwärtig und früher zugelassenen Fahrzeuge, die Namen, Geburtsdaten, Adressen und Heimatstaaten der Halter sowie deren Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer enthalten.

Absatz 4: Neben dem für die Führung des Registers zuständigen Bundesamt bearbeiten folgende Behörden im Register die Personen- und Fahrzeugdaten:

a. die für die Erteilung und den Entzug der Fahrzeugausweise zuständigen Behörden des Bundes der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein;

b. die für die Aufgabenerfüllung nach Absatz 2 Buchstabe d zuständige Behörde.

Absatz 5: Folgende Stellen können durch ein Abrufverfahren Einsicht in das Register nehmen:

a. die für die Fahrzeugprüfungen zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone;

b. das Bundesamt für Statistik in die Fahrzeugdaten;

c. der geschäftsführende Versicherer des nationalen Versicherungsbüros und des nationalen Garantiefonds der Schweiz in die erforderlichen Daten für die Berechnung der Beiträge der Motorfahrzeughalter nach Artikel 76a Absatz 1, die Gewährung des Besucherschutzes nach Artikel 74 Absatz 6 sowie den Rückgriff auf die deckungspflichtigen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer;

d. die Polizei- und Zollorgane in die erforderlichen Daten für die Kontrolle der Verkehrszulassung, die Identifikation des Halters und seines Versicherers sowie die Fahndung;

e. die Zollorgane in die für die Kontrolle der Verzollung und der Versteuerung nach Automobilgesetz vom 21. Juni 1996 erforderlichen Daten;

f. die Behörden des Fürstentums Liechtenstein, welche Aufgaben nach den Buchstaben ae erfüllen, in die dafür erforderlichen Daten.
Die Verordnung über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung) regelt den Aufbau und den Betrieb des automatisierten Fahrzeug- und Fahrzeughalterregisters (MOFIS). Darin sind der Inhalt des Registers, die Zuständigkeiten, Datenbearbeitung, Datensicherheit und Datenschutz beschrieben.


3. IST-Zustand MOFIS

Die kantonalen Zulassungsbehörden sind verpflichtet, der EFKO ihre Fahrzeug und Fahrzeughalter-Bewegungungen zu melden. Bis jetzt erfolgen diese Meldungen periodisch (tägl. bis wöchentl.) via Filetransfer. Täglich werden die eingegangenen Meldungen verarbeitet und in die Datenbank aufgenommen. Pro Jahr werden knapp 4 Millionen Meldungen verarbeitet. Ebenso werden täglich Daten für das Ordnungsbussenverfahren aufbereitet. Rund 170 Polizeistellen senden Disketten mit registrierten Kontrollschildern von Fahrzeugen, mit welchen Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften begangen wurden und die im Ordnungsbussenverfahren (OBV) geahndet werden. Aus der MOFIS-Datenbank werden die Halterdaten ermittelt, welche die Polizeistellen benötigen. Jährlich werden so rund 1,4 Millionen Bussen verarbeitet.


4. SOLL-Zustand MOFIS

Seit Oktober 2003 wird parallel zur alten MOFIS-Datenbank ein neues System betrieben. Waren bisher Halter-, Fahrzeug- und Schilderdaten in einem Datensatz abgespeichert (und dementsprechend die Halterdaten bei einem Halter mit mehreren Fahrzeugen redundant) besteht das neue MOFIS aus einer Halter-, Schilder- und Fahrzeugdatenbank.

Schnittstellen MOFIS



Folgende Schnittstellen sind vorgesehen:

  • Die Grunddaten des Fahrzeuges werden neu bereits bei der Verzollung beim Importeur erfasst und mit den Typengenehmigungsdaten (TARGA), welche auch vom ASTRA verwaltet werden, ergänzt.
  • Schnittstelle StVA (Strassenverkehrsamt): Bei der ersten Inverkehrsetzung werden die vom Importeur gemeldeten Daten durch die Zulassungsbehörden der Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und des Bundes konkretisiert und mit den Personalien des Halters sowie des Haftpflichtversicherers ergänzt. Sämtliche Mutationen (Halter-, Versicherungswechsel, technische Mutationen, Schilderwechsel usw.) werden dokumentiert und archiviert.
  • RIPOL (Recherches informatisées de police): Diese Online-Schnittstelle erlaubt es den Benutzern des neuen Fahndungssystems RIPOL (Polizeistellen, Grenzwachtkorps) auf die Fahrzeug- und Halterdaten zuzugreifen und so die notwendigen Fahrzeugdaten zu holen und auch die zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeuge im MOFIS zu sperren, bzw. zu entsperren. Diese Schnittstelle ist seit November 2003 im Betrieb.
  • LSVA (Leistungsabhängige Strassenverkehrsabgabe): MOFIS leitet die LSVA-Meldungen der Zulassungsbehörden an die Oberzolldirektion (OZD) weiter und nimmt auch die Rückmeldungen entgegen.
  • Die Sektion Fahrzeuge der OZD kann zollrelevante Daten online eingeben.
  • TARGA (Technische Angaben Rauch Geräusche Abgase): Die technischen Angaben eines Fahrzeuges werden bei der Meldung durch den Importeur oder die Zulassungsbehörde mit Daten aus dem TARGA ergänzt.
  • CLS (Clearingstelle) eVn (elektronischer Versicherungsnachweis): Die CLS eVn ist die Datenbank des Schweizerischen Versicherungsverbandes in der alle Versicherungsnachweise für Motorfahrzeuge abgelegt sind. Ãœber eine Schnittstelle prüft MOFIS bei der Inverkehrssetzung eines Fahrzeuges, ob ein Versicherungsnachweis vorhanden ist. MOFIS meldet der CLS Inverkehr- und Ausserverkehrsetzungen zurück.
  • NVB (Nationales Versicherungsbüro): Das NVB und der nationale Garantiefonds haben Zugriff auf die Datenbank, um ihren Aufgaben gemäss Artikel 104a, Absatz 4, Buchstabe c nachkommen zu können.
  • VBS: Ãœber diese Schnittstelle bezieht das VBS die notwendigen Daten für die Motorisierung der Armee, die Fahrzeugrequisition und das Einmieten von zivilen Fahrzeugen.
  • BfS: Dem Bundesamt für Statistik werden periodisch die notwendigen Daten für die amtlichen Fahrzeugstatistiken zur Verfügung gestellt.

5. Terminplan

Die alte MOFIS-Datenbank wird Mitte 2004 endgültig abgelöst. Seit November 2003 ist die Fahrzeugfahndung (RIPOL) online verbunden und ergänzt die Fahndungsdatenbank mit den Fahrzeugdaten aus MOFIS. Die Motorfahrzeugkontrolle Solothurn wird im nächsten Herbst als Pilotkanton online ins MOFIS melden. Die übrigen Kantone werden gestaffelt folgen. Da zur Zeit 10 Kantone mitten in der Evaluation für eine neue strassenverkehrsamtliche Lösung stehen, dürfte sich der Abschluss des Projektes bis ca. Ende 2008 verzögern. Das Projekt eVn tritt im Frühling 2004 in die Realisierungsphase. Dabei ist eine gestaffelte Einführung (wie im MOFIS) geplant.


Betreiber der Lösung

Bundesamt für Strassen
Hans Rohner, Projektleiter MOFIS
Branche: Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung/Polizei/Armee, Bundesamt für Strassen - Abteilung Strassenverkehr, Eidgenössische Fahrzeugkontrolle
Unternehmensgrösse: GrossunternehmenBundesamt für Strassen

Autoren der Fallstudie

Hans Rohner
Bundesamt für Strassen

01. März 2004
Rohner; Hans (2004): MOFIS Motorfahrzeuginformationssystem; in: eGov Präsenz; 01/2004; S. 25-26.

Zu dieser Fallstudie sind keine Anhänge verfügbar.
2023
mofis
https://www.experience-online.ch/de/9-case-study/2023-mofis
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